Der DVGW

Das Kompetenznetzwerk im Gas- und Wasserfach

Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral

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Recht und Versicherungen

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9 Veranstaltungsthemen:

Rechtssicherer Umgang mit Fremdfirmen - – Wesentliche Fragestellungen auf der Baustelle und bei der Bauabwicklung

Das Seminar besteht aus zwei Themenkomplexen, wobei der Fokus des ersten Teils auf dem unmittelbaren täglichen Umgang mit den Fremdfirmen auf der Baustelle liegt. Gegenstand des zweiten Teils sind die Schnittstellen und Themen, die während einer Bauausführung auftreten können: Werden Fremdfirmen in die Erfüllung von Aufgaben in technischen Bereichen eingebunden, sind die Verantwortlichkeiten und Befugnisse zwischen Auftraggebenden und Fremdunternehmen klar zu definieren. Nur so können zivil- oder strafrechtliche Folgen für die Auftraggebenden und die Mitarbeitenden vermieden werden. In dem Seminar erarbeiten wir, worauf die Mitarbeitenden des Auftraggebenden im Umgang mit den Fremdfirmen auf Baustellen achten sollen und wie dort wie auch bereits bei der Auswahl von Fremdfirmen Risiken für das Unternehmen und Mitarbeitenden verringert werden können. Werden Fremdfirmen in die Erfüllung von Aufgaben in technischen Bereichen eingebunden, entstehen Schnittstellen. Wie können diese aussehen bei Arbeiten an eigenen Anlagen und in der Rolle eines Auftragnehmers? Wie kann sichergestellt werden, dass ausgeführte Arbeiten auch abgerechnet werden können? Was ist konkret zu tun, wenn der Fremdunternehmer verspätet mit der Bauausführung beginnt, sich während der Arbeiten Verzögerungen einstellen oder auf der Baustelle über zusätzliche Leistungen und ihre Vergütung diskutiert wird? Welche Bedeutung können Mails und Absprachen auf der Baustelle haben? Wie ist mit Protokollen zu verfahren? Was ist zu beachten, wenn das Fremdunternehmen während der Bauzeit die vertraglichen Pflichten nicht erfüllt – und was ist zu tun, wenn nach Abnahme Mängel auftreten? Im Seminar erarbeiten wir Lösungen für diese und weitere Fragestellungen im Dialog mit den Teilnehmenden. Insgesamt soll das Seminar Verantwortlichen und Mitarbeitenden dabei helfen, rechtlich relevante Sachverhalte im Unternehmen korrekt zu bewerten und beim Umgang mit Fremdfirmen jederzeit rechtssicher zu agieren.   Hinweis:  Dieses Präsenz-Seminar wird auch als Online-Seminar in zwei Modulen (9550 und 9551) angeboten. Diese Schulung bieten wir Ihnen gerne auch als Inhouse-Veranstaltung an.  

Aktuelles Vergabe- und Bauvertragsrecht nach EU-Vergaberichtlinien und VOB

Wir vermitteln Rechtsgrundsätze des Vergaberechts für öffentliche Auftraggebende im Baubereich. Grundlagen sind das aktuelle EU-Recht (EU-Richtlinien 2014/24/EU), deren Neuregelungen seit April 2016 sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB-Teile A/B/C) mit den aktuellen Änderungen der VOB/A aus 2019. Nach der Reform der EU-weiten Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte wurde auch die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte reformiert. Am 07.02.2017 ist die neue Unterschwellenvergabeverordnung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Sie ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1). Für den Bund ist die UVgO durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 Bundeshaushaltsordnung am 02.09.2017 in Kraft getreten. Die Länder haben ihre haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Inkraftsetzung der UVgO in der vergangenen Zeit angepasst. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei Ihren Bauverträgen die VOB/B grundsätzlich unverändert zugrunde zu legen (siehe § 8 Abs. 3 und 4 VOB/A bzw. § 8 EG Abs. 3 und 4 VOB/A). Das bedeutet, dass von der VOB/B abweichende Bedingungen für den Bauvertrag nicht erlaubt sind. Deshalb ist es notwendig, dass im Rahmen von Bauvergaben auch die wesentlichen Regelungen der VOB/B beachtet werden. Diese werden den Teilnehmern vermittelt. Zusätzlich müssen auch die Neuregelungen des Bauvertragsrechtes des BGB beachtet werden. Hinweis: Diese Schulung bieten wir Ihnen gerne auch als Inhouse-Veranstaltung (Online oder Präsenz) an.