Grundschulung der Sachkunde für Probennehmer - - Entnahme von Trinkwasserproben
Probenehmer müssen für Probennahme im Rahmen der Trinkwasserverordnung unter der Verantwortung und Aufsicht einer akkreditierten und zugelassenen Untersuchungsstelle stehen und über eine ausreichende Qualifikation verfügen. Für diese Qualifikation muss jeder Probennehmer unter anderem an einer Grundschulung teilnehmen. Mit dieser Schulung erwerben die Teilnehmenden die erforderlichen Fachkenntnisse zur Probenahme und können damit die erforderliche Qualifikation nachweisen, um als Probennehmer unter Aufsicht und Verantwortung einer zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstelle agieren zu dürfen oder um in ihrem Unternehmen als "Sachkundige für die Entnahme von Wasserproben zur Trinkwasseruntersuchung" benannt zu werden. Die Schulung wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Bei Bestehen erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung in Form eines Zertifikats. Nach fünf Jahren ist die Auffrischung und Vertiefung der Sachkunde für Probennehmer- Entnahme von Trinkwasserproben 52007 zu absolvieren.