Aktuelles Vergabe- und Bauvertragsrecht nach EU-Vergaberichtlinien und VOB
Wir vermitteln Rechtsgrundsätze des Vergaberechts für öffentliche Auftraggebende im Baubereich.
Grundlagen sind das aktuelle EU-Recht (EU-Richtlinien 2014/24/EU), deren Neuregelungen seit April 2016 sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB-Teile A/B/C) mit den aktuellen Änderungen der VOB/A aus 2019. Nach der Reform der EU-weiten Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte wurde auch die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte reformiert. Am 07.02.2017 ist die neue Unterschwellenvergabeverordnung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Sie ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1).
Für den Bund ist die UVgO durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 Bundeshaushaltsordnung am 02.09.2017 in Kraft getreten. Die Länder haben ihre haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Inkraftsetzung der UVgO in der vergangenen Zeit angepasst.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei Ihren Bauverträgen die VOB/B grundsätzlich unverändert zugrunde zu legen (siehe § 8 Abs. 3 und 4 VOB/A bzw. § 8 EG Abs. 3 und 4 VOB/A). Das bedeutet, dass von der VOB/B abweichende Bedingungen für den Bauvertrag nicht erlaubt sind. Deshalb ist es notwendig, dass im Rahmen von Bauvergaben auch die wesentlichen Regelungen der VOB/B beachtet werden. Diese werden den Teilnehmern vermittelt. Zusätzlich müssen auch die Neuregelungen des Bauvertragsrechtes des BGB beachtet werden.
Hinweis:
Diese Schulung bieten wir Ihnen gerne auch als Inhouse-Veranstaltung (Online oder Präsenz) an.