Der DVGW

Das Kompetenznetzwerk im Gas- und Wasserfach

Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral

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Aktuelles Vergabe- und Bauvertragsrecht nach EU-Vergaberichtlinien und VOB

Wir vermitteln Rechtsgrundsätze des Vergaberechts für öffentliche Auftraggebende im Baubereich. Grundlagen sind das aktuelle EU-Recht (EU-Richtlinien 2014/24/EU), deren Neuregelungen seit April 2016 sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB-Teile A/B/C) mit den aktuellen Änderungen der VOB/A aus 2019. Nach der Reform der EU-weiten Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte wurde auch die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte reformiert. Am 07.02.2017 ist die neue Unterschwellenvergabeverordnung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Sie ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1). Für den Bund ist die UVgO durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 Bundeshaushaltsordnung am 02.09.2017 in Kraft getreten. Die Länder haben ihre haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Inkraftsetzung der UVgO in der vergangenen Zeit angepasst. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei Ihren Bauverträgen die VOB/B grundsätzlich unverändert zugrunde zu legen (siehe § 8 Abs. 3 und 4 VOB/A bzw. § 8 EG Abs. 3 und 4 VOB/A). Das bedeutet, dass von der VOB/B abweichende Bedingungen für den Bauvertrag nicht erlaubt sind. Deshalb ist es notwendig, dass im Rahmen von Bauvergaben auch die wesentlichen Regelungen der VOB/B beachtet werden. Diese werden den Teilnehmern vermittelt. Zusätzlich müssen auch die Neuregelungen des Bauvertragsrechtes des BGB beachtet werden. Hinweis: Diese Schulung bieten wir Ihnen gerne auch als Inhouse-Veranstaltung (Online oder Präsenz) an.