Sachkunde für festgelegte Tätigkeiten beim Betrieb von Gas-Druckregel- - anlagen und Gas-Druckregel-/Sicherheitsstrecken v. Thermoprozessanlagen bis 5 bar
Die Teilnehmenden erwerben die erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse, um vom Industrie- oder Gewerbeunternehmen als "Sachkundige für festgelegte Tätigkeiten" beim Betrieb von Gas-Druckregelanlagen und Gas-Druckregel- und Sicherheitsstrecken von Thermoprozessanlagen bis 5 bar benannt zu werden.
Teilnahmevoraussetzung: ist die Teilnahme an der Grundlagenschulung (81103), die Teilnahme an Geräteschulungen bei Herstellern und die Aneignung ausreichender praktischer Erfahrungen im Betrieb von GDRMA. m