Der DVGW

Das Kompetenznetzwerk im Gas- und Wasserfach

Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral

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Gasspürer:in - Erstprüfung - gemäß DVGW-Merkblatt G 468-2

Teilnehmende erwerben die Qualifikation zum/zur Gasspürer/in gemäß DVGW-Merkblatt G 468-2. Folgende Teilnahmevoraussetzungen und Prüfungsdetails gelten: Teilnahmevoraussetzungen: 1. Für Netzbetreiber, die ausschließlich ihr eigenes Netz von ihren Fachkräften oberirdisch überprüfen lassen möchten: Schulung und Prüfung nach G 468-2: Fachkräfte des Netzbetreibers müssen an der Schulung gemäß den Vorgaben von G 468-2 teilnehmen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung müssen die Fachkräfte die dazugehörige Prüfung ablegen und bestehen. Nach Bestehen der Prüfung erhalten die Fachkräfte eine Teilnahmebescheinigung mit dem Vermerk „Die Prüfung wurde bestanden“. Diese Bescheinigung dient als Fachkundenachweis und bestätigt die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß G 468-2. Hinweis: In diesem Fall sind die „200 km/a oberirdische Begehung“ nicht erforderlich. 2. Für den Erhalt eines Gasspürerausweises: Gasspürerausweis: Der Gasspürerausweis wird benötigt, wenn die Fachkräfte des Netzbetreibers Dienstleistungen im Bereich der Gasspürung anbieten möchten. Um einen Gasspürerausweis zu erhalten, müssen die Fachkräfte zusätzlich zur Schulung und Prüfung nach G 468-2 die Voraussetzung „200 km/a oberirdische Überprüfung“ erfüllen. Diese Voraussetzung stellt sicher, dass die Fachkräfte über ausreichende praktische Erfahrung verfügen. Zusammengefasst: Für den Fachkundenachweis: Teilnahme an der Schulung nach G 468-2 und Bestehen der Prüfung. Die 200 km/a oberirdische Begehung ist nicht erforderlich. Für den Gasspürerausweis: Zusätzlich zur Schulung und Prüfung nach G 468-2 muss die Voraussetzung der 200 km/a oberirdischen Überprüfung erfüllt werden. Diese Regelung stellt sicher, dass Fachkräfte ausreichend qualifiziert sind, um das eigene Netz des Netzbetreibers zu überprüfen, und dass zusätzliche praktische Erfahrung für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gasspürung nachgewiesen wird. Gültigkeit: Diese Qualifikation muss nach vier Jahren verlängert werden. Prüfungsformat: Die schriftliche Prüfung erfolgt über die Lernplattform Moodle. Die Teilnehmenden erhalten vor Ort ein Tablet zur Verfügung gestellt. Es ist wichtig, dass die Teilnehmenden sich vor der Prüfung bereits einmal auf der Lernplattform registriert haben.