Mit dem Gesetzentwurf der Ampel-Regierung, bekannt als KRITIS DachG, wird erstmals bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen zur kritischen Infrastruktur gehören. Der Entwurf enthält bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz dieser Infrastrukturen sowie eine Meldepflicht für Vorfälle.
Es umfasst insbesondere auch die Sektoren Energie, Trinkwasser, Abwasser und Öffentliche Verwaltung und ergänzt die bestehenden Regelungen zur IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Es berücksichtigt alle denkbaren Risiken, von Naturkatastrophen über menschliches Versagen bis hin zu Sabotageakten.
Obwohl die CER-Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht hätte umgewandelt werden müssen, verzögerte sich die Umsetzung des "KRITIS-Dachgesetzes" durch das Koalitions-Aus. Dennoch wird auch eine neue Regierung das Thema, auch im Hinblick auf die aktuelle Sicherheitslage, schnellstmöglich wieder auf die Tagesordnung nehmen.
Inhalt
I. Rechtlicher Rahmen KRITIS-DachG
II. Physische Sicherheit und Personalsicherheit
III. Naturrisiken, Sabotage und feindliche Angriffe