Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral
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Zielsetzung Netzmeister:innen und Verantwortliche Personen im Netz müssen wissen, wie Sie sich rechtssicher, z. B. gegenüber Anschlussnehmenden/-nutzenden, Bauunternehmen, Architekturbüros oder anderen Beteiligten verhalten. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie über das für ihren jeweiligen Tätigkeitsbereich benötigte Fachwissen verfügen. Unser Seminar vermittelt Grundkenntnisse zu EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und NAV/NDAV (Niederspannungs-/Niederdruckanschlussverordnung). Damit gelingt es Praktiker:innen im Netz rechtlich heikle Sachverhalte korrekt zu bewerten und sich für eine der jeweiligen Situation angepasste, rechtssichere Verhaltensweise zu entscheiden.
Inhalt
Die wichtigsten Grundlagen des EnWG:
- Bedeutung des EnWG
- Rechtsstellung des Netzbetreibers
- Wesentliche Rechte und Pflichten nach dem EnWG
- Grundsätze des Unbundling
- Überblick über das Zusammenspiel der Marktpartner
- Schlichtungsstelle „Energie“
- Kundenanlagen gem. § 3 Ziffer 24a und b EnWG
Die für Praktiker:innen im Netz wesentlichen Regelungen der NAV/NDAV, insbesondere:
- Anwendungsbereich der NAV/NDAV
- Wesentliche Verträge - Netzanschlussvertrag - Anschlussnutzungsvertrag
- Grundstücksbenutzung - Recht des Netzbetreibers zur Grundstücksbenutzung - Voraussetzungen und Grenzen - Anspruch der Person mit Grundstückseigentum auf Verlegung
- Sicherung von Leitungsrechten und dem Eigentum an Anlagen - Gestattungsvertrag - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit - Eigentumserwerb
- Unterbrechung der Anschlussnutzung - wegen betriebsnotwendigen Arbeiten oder drohendem Netzzusammenbruchs (§ 17 NAV) - wegen verordnungswidrigen Handlungen oder Gefahrenlagen (§ 24 Abs. 1 und 2) - auf Verlangen des Lieferanten (§ 24 Abs. 3)
- Haftung
Zur Zeit steht noch kein Termin fest. Für Informationen zum nächsten Durchführungstermin wenden Sie sich bitte an Thomas Bender, thomas.bender@dvgw.de, +49 228 9188-606 oder lassen Sie sich unverbindlich per E-Mail benachrichtigen, sobald neue Termine verfügbar sind.