Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, die Cyber- und Informationssicherheit in der EU zu stärken. Sie weitet den Anwendungsbereich auf mehr Unternehmen aus, insbesondere auf kritische Infrastrukturen und deren Lieferketten.
Unternehmen müssen nun strengere Maßnahmen im Risikomanagement, in der Schulung und Überwachung der Geschäftsleitungen sowie in der Meldung und Registrierung von Vorfällen einhalten.
Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält erweiterte Befugnisse und kann Bußgelder verhängen.
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