Die neue Trinkwasserverordnung wurde am 31. März 2023 vom Bundesrat gebilligt. Sie nimmt – mit einer Vielzahl von Anpassungen – die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf. Die neue TrinkwV besteht nun aus 73 Paragrafen mit 7 Anlagen (vorher 25 / 5) und bringt einige neue Aufgaben für Wasserversorger mit. Dazu gehören erstmals verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement (Einzugsgebiet bis Entnahmearmatur beim Verbraucher). Das Gesundheitsamt muss das Risikomanagement prüfen und den Untersuchungsplan genehmigen. Es gibt neue Anforderungen bei den Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan. Es wurden neue Qualitätsparameter, wie z. B. somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A, eingeführt und bereits vorhandene - wie Blei, Chrom und Arsen - verschärft. Noch vorhandene Bleirohrleitungen müssen bis zum 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen ausgetauscht bzw. stillgelegt werden. Und schließlich gibt es auch neue Informationspflichten der Betreiber.
Die DVGW-Gruppe ermöglicht mit einer Vielzahl von Veranstaltungen eine großflächige und schnelle Information aller, die mit der TrinkwV arbeiten. Oftmals ist das Thema in traditionelle Veranstaltungen wie z.B. Erfahrungsaustausche eingebunden.