Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral
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15. August 2022
Neue Rahmenvereinbarung erhöht die Qualitätsstandards der beruflichen Bildung
Als Partner mit einer großen Schnittmenge im Bereich der Mitgliedschaft kooperieren der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), das Gas- und Wärme-Institut Essen e.V. (GWI) und der Rohrleitungsbauverband e.V. (rbv) bereits seit vielen Jahren im Bereich der beruflichen Bildung. Wesentliches Merkmal des Verbunds ist die enge Abstimmung bei der Entwicklung neuer Themen, Formate und Bildungsstandards. Ihre Zusammenarbeit haben die drei Partner mit einer im Juli 2022 geschlossenen Rahmenvereinbarung nun bekräftigt und erweitert.
„Die neue Rahmenvereinbarung ist ein weiterer Schritt zur Erhöhung und Absicherung der Qualitätsstandards und bedeutet einen Mehrwert für unsere Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, Mitglieder sowie für das Energie- und Wasserfach“, so Dr. Markus Lermen, Leiter Berufliche Bildung des DVGW.
DVGW, GWI und rbv werden auch künftig im Bereich der Anerkennung von Kursstätten kooperieren, die im Auftrag einer der drei Parteien im Sinne der DIN ISO 9000 fff. i. V. m. ISO 29990 Schulungsmaßnahmen im fremden oder eigenen Namen durchführen sowie Prüfungen der Kursteilnehmenden abnehmen. Zur Kennzeichnung der zusammen anerkannten Kursstätten wird ein gemeinsames Anerkennungszeichen verwendet. Die operative Durchführung und Umsetzung der Kursstättenanerkennung sowie die Erarbeitung der für die Anerkennung der Kursstätten einzuhaltenden Voraussetzungen und Kriterien erfolgt auf Basis einer Geschäftsordnung.